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16 Ergebnisse gefunden für „“

  • Über mich | My Site

    ÜBER MICH Malu Fotografin In der Natur gibt es diese magischen Momente, dass sich im Zusammenspiel von Fotografin und Schöpfung eine kraftvolle Formensprache offenbart, die eine neue verborgene Ebene erschliesst. Durch einen differenzierteren Zugang mit der Kamera lässt sich freudig entdecken, dass sich in allen Elementen - wie beispielsweise Wasser und Eis - Urformen zeigen. Die Bilder sind weder im Kopf geplant, noch mit bildnerischer Absicht fotografiert; sie spiegeln schlichtweg das Einzigartige und Verborgene. Maria-Luise Schwizer (Malu), * 1961 in Triesen (FL) Gelernte Fotografin, Ausbildung an den Kunstschulen Zürich (CH) Eschen (FL) Mitglied bei der Gesellschaft für Fotografie in Liechtenstein, Berufsverband der visuellen Kunst / Visarte Liechtenstein und der Schweiz Ausstellungen: Ausschnitt Domus Galerie, Porträt-Studie Schichtwechsel Triesen, Photografie und Literatur mit Roman Banzer, 2003 Reflex Buchs, „Stilles Eis“, 2006 Kleinkunstbühne Krempel in Buchs, Performance „Scherbenspiel“ 2008 Kuefer-Martis-Huus Ruggell, „vom Mangel zum Überfluss“ 2009 Audiovisuelle Installation „Black Box“ Prolog auf Schloss Werdenberg 2010, Kunstraum Vaduz, Ausstellung mit der Gesellschaft für Fotografie Liechtenstein 2010 Lokremise Buchs, Azwo 11, Kunstvilla Bregenz “ 2011 Azwo 12, „Zwischenwelt 2012 Gasometer Triesen, Fotografie und Klang mit Matthias Frommelt 2012 Kunstvilla Bregenz, 2013 Gasometer Triesen, Ausstellung mit der Gesellschaft für Fotografie FL 2014 Gasometer Triesen, Foto und Buchpräsentation „Alte Ställe“ 2017 Venedig Biennale, Liechtenstein Pavillon, 2019 Kulturkanal, Plakatausstellung mit Werken von bildenden Kunstschaffen aus und in Liechtenstein, 2020 Gasometer Triesen, Home Grown,«Ausgeblendet - eine Annäherung an die Thematik der «Tobelhocker». 2020 Literaturhaus Schaan, «Baustellle – Reparatur der Zukunft» Buchpräsentation und Ausstellung 2020 Gasometer Triesen, Triennale, Ausstellung mit der Visarte «Verborgenes 2» 2021 Gasometer Triesen, Ausstellung mit XYLON Schweiz - Industrialisierung, Digitalisierung, Analyse 2022 Auszeichnungen: Bildband „Triesen ein Tag“ ausgezeichnet mit dem Preis „schönstes Buch Liechtensteins“ 2002 1.Preis Fotowettbewerb Fototage Münsingen 2006 2.Preis Fotowettbewerb Fototage Münsingen 2007 HONPESGSPC title, von der Fédération international de L`Art Photographique 2011 3. Platz, Fotowettbewerb zum internationalen Jahr des Waldes 2011 Sonderpreis Heimspiel 2015 Philatelie Liechtenstein Maximumkarte 2017 Silbermedaille, internationaler Fotowettbewerb Format 10, 2018 Diverse Annahmen bei internationalen Fotowettbewerben der FIAP/ Super Circuit, Fotosalon In der Natur gibt es diese magischen Momente, dass sich im Zusammenspiel von Fotografin und Schöpfung eine kraftvolle Formensprache offenbart, die eine neue verborgene Ebene erschliesst. Durch einen differenzierteren Zugang mit der Kamera lässt sich freudig entdecken, dass sich in allen Elementen - wie beispielsweise Wasser und Eis - Urformen zeigen. Die Bilder sind weder im Kopf geplant, noch mit bildnerischer Absicht fotografiert; sie spiegeln schlichtweg das Einzigartige und Verborgene.

  • Bauern | My Site

    Bauern Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes

  • Projekte | My Site

    PROJEKTE Verborgenes Portraits Scherbenspiel Black Box Tobelhocker Tuassheuen Wien Westbahnhof Bauern Zwischenwelten Gschwätz

  • Gschwätz | My Site

    Gschwätz Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes S` Gschwätz – es beginnt im Kleinen und macht seine Runde. Wo es begonnen hat und wenn es aufhört, weiss nur das Gschwätz. Wie bösartig und gefährlich es sein kann, weiss nur das Gschwätz. Immer weiter gehen seine Wege, jeder weiss noch mehr und je schwächer die Person um so stärker sind die von Langeweile und Unzufriedenheit geprägten, Schwätzer. Wie es den Opfern geht, weiss nur das Gschwätz. Wir alle sind Schwätzer –und es tut uns manchmal gut. ​

  • Ausgeblendet Tobelhocker | My Site

    Tobelhocker Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes Ausgeblendet Eine Annäherung an die Thematik der „Tobelhocker und Tobelflieger“ Am Dorfrand von Triesen liegt das Lawena-Tobel, ein ehemaliger Verbannungsort der Hexenverfolger. Es liefert noch bis heute den Nährboden für eine sagenumwobene Geschichte einer Randgruppe. Als „Tobelhocker“ wurden die Nachkommen von Denunzianten der letzten Hexenverfolgung in Triesen bezeichnet, die noch 12 Generationen später mit einem vermeintlichen Fluch stigmatisiert wurden. Die Volkssage erzählt »…die Brenner*, welche nicht gut genug für die Hölle, in ein finsteres Tobel, da wo man zur Alp Lawena geht gebannt sind und dort sitzen stumm und starr; denn ihr Herz war auch hart, wie Stein… « Zu dieser heiklen Thematik gibt es kaum bildnerische Überlieferungen, da offenbar die Prozesse weitgehend ausgeblendet und aus dem kollektiven Gedächtnis getilgt wurden. Die ganze Schwere dieser Tobelhocker Thematik und die bis heute anhaltende Tabuisierung unter der Bevölkerung in Triesen, (Ehrenbeleidigungsprozesse bis in die 1920 Jahre) motivierten mich, mich fotografisch tiefer mit dem Tobel und seiner Dorfgeschichte auseinander zu setzen. Es ist ein Nachspüren ohne zu verurteilen - ein rein emotionales Empfinden zu dieser Thematik - ohne Anspruch auf einen wahren Hintergrund. Die gezeigten Fotografien entstanden in einer Langzeitstudie, die in der Ausstellung auf Archivboxen präsentiert werden und das Ausblenden nochmals untermalen. Die Fotografien entstanden durch Mehrfachbelichtung teils in der Kamera und teils mit Photoshop. Daraus entwickelte sich etwas Mystisches; nicht ganz Greifbares und ein nicht ganz an die Oberfläche kommendes latentes Bild. Das kommt doch der Wahrheit der ganzen Geschichte sehr nahe.

  • AGB | Michael Schulte

    AGB Präambel ​ Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. I. Definitionen ​ Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit. ​ Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner. ​ Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde. ​ Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Compu- ternetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar». II. Ausführung der fotografischen Arbeit ​ Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertrags- schlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt geschuldet und – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. III. Haftung des Fotografen 1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. 2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansons- ten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden ​ a. Im allgemeinen Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede ver- einbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Ge- brauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Ver- merk (z.B. „Alle Rechte bei ...“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der foto- grafischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemein- schaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten. ​ b. Rechte Dritter Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen. V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so be- hält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc. VI. Referenzen Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen. © 2016 SBF Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner

  • Impressum | My Site

    Impressum Herausgeber: Maria Luise Schwizer Dröschistr. 7 9495 Triesen info@photomalu.li ​ ​ ​ ​ Rechtliche Hinweise Alle auf dieser Website gezeigten Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Inhalt und Struktur der Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wenn Sie meine Bilder nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Jede Zuwiderhandlung wird geahndet, als Verstoß gegen das Urheberrechtgesetz und zur Anzeige gebracht und straf- und zivilrechtlich verfolgt. Daniel Ospelt prüft und aktualisiert die Informationen auf seiner Webseite ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Daniel Ospelt ist für den Inhalt externer Links bzw. Webseiten nicht verantwortlich. Haftungsausschluss Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 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  • Verborgenes | My Site

    Verborgenes Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes In der Natur gibt es diese magischen Momente, dass sich im Zusammenspiel von Fotografin und Schöpfung eine kraftvolle Formensprache offenbart, die eine neue verborgene Ebene erschliesst. Durch einen differenzierteren Zugang mit der Kamera lässt sich freudig entdecken, dass sich in allen Elementen - wie beispielsweise Wasser und Eis - Urformen zeigen. Die Bilder sind weder im Kopf geplant, noch mit bildnerischer Absicht fotografiert; sie spiegeln schlichtweg das Einzigartige und Verborgene.

  • Black Box | My Site

    Black Box Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes Die Black Box symbolisiert unser Denken und Erinnern, unsere Motivation und Kreativität, die das menschliche Verhalten bestimmen. Die Black Box soll ein audiovisuelles, sinnliches Eintauchen in diesen unbekannten Ort in uns ermöglichen, wodurch Raum, Zeit und Wahrnehmung sich verändern, verschieben, mitunter anders gewichtet werden können. Das «magische Theater» ist das Umfeld der Black Box, konkret das Schloss Werdenberg, das die Besucher-Innen betreten und durchschreiten können. In diesem Raum befindet sich die Black Box. In der Black Box (Grundfläche ca. 5 m x 5 m) wird durch Bilder, Installationen, Projektionen, Licht und Klang ein sinnliches Ambiente geschaffen, das durch Interaktion von jeder Besucherin und jedem Besucher individuell erlebt werden kann.

  • Portraits | My Site

    Portraits Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes

  • Scherbenspiel | My Site

    Scherbenspiel Vorheriges Vorheriges Nächstes Nächstes Stilles Eis – das sich nachts leise und unverfroren mit dem Sand formiert, erhabene Spinnengewebe gebärt um beim ersten Tageslicht seine Gestalt wieder der Wasseroberfläche zurückzugeben.

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