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  • AGB | Michael Schulte

    AGB Präambel ​ Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden. I. Definitionen ​ Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit. ​ Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner. ​ Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Parteien. Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde. ​ Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Compu- ternetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar». II. Ausführung der fotografischen Arbeit ​ Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen z.B. gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertrags- schlusses geltenden Tarifs des SBF (Unverbindlicher SBF Leitfaden zur Kalkulation fotografischer Auftragsarbeiten) und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre. Die Regel der Ziffer II.5. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich MWSt geschuldet und – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. III. Haftung des Fotografen 1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen. 2. Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansons- ten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden ​ a. Im allgemeinen Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede ver- einbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Ge- brauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen © und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Ver- merk (z.B. „Alle Rechte bei ...“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der foto- grafischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemein- schaft der Bild-Agenturen und –Archive) zu bezahlen wäre. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten. ​ b. Rechte Dritter Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiert werden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen. V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde das Urheberrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so be- hält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc. VI. Referenzen Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen. © 2016 SBF Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner

  • Wien Westbahnhof | My Site

    Wien Westbahnhof Vorheriges Nächstes Gleis 1. Die Flüchtlinge sind hinter Gittern abgeriegelt. Gleis 3. Mein erstes Foto aus der Distanz. ​

  • Kontakt | Michael Schulte

    KONTAKT Bei Anfragen bitte das Formular ausfüllen und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Maria-Luise Schwizer Dröschistr. 7 9495 Triesen photomalu (at) schwizer.li Tel.: +423 392 1776 Vorname Nachname E-Mail-Adresse Betreff Nachricht Absenden Danke für die Nachricht!

  • Bauern | My Site

    Bauern Vorheriges Nächstes

  • Impressum | My Site

    Impressum Herausgeber: Maria Luise Schwizer Dröschistr. 7 9495 Triesen info@photomalu.li ​ ​ ​ ​ Rechtliche Hinweise Alle auf dieser Website gezeigten Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Inhalt und Struktur der Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wenn Sie meine Bilder nutzen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Jede Zuwiderhandlung wird geahndet, als Verstoß gegen das Urheberrechtgesetz und zur Anzeige gebracht und straf- und zivilrechtlich verfolgt. Daniel Ospelt prüft und aktualisiert die Informationen auf seiner Webseite ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. 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  • Black Box | My Site

    Black Box Vorheriges Nächstes Die Black Box symbolisiert unser Denken und Erinnern, unsere Motivation und Kreativität, die das menschliche Verhalten bestimmen. Die Black Box soll ein audiovisuelles, sinnliches Eintauchen in diesen unbekannten Ort in uns ermöglichen, wodurch Raum, Zeit und Wahrnehmung sich verändern, verschieben, mitunter anders gewichtet werden können. Das «magische Theater» ist das Umfeld der Black Box, konkret das Schloss Werdenberg, das die Besucher-Innen betreten und durchschreiten können. In diesem Raum befindet sich die Black Box. In der Black Box (Grundfläche ca. 5 m x 5 m) wird durch Bilder, Installationen, Projektionen, Licht und Klang ein sinnliches Ambiente geschaffen, das durch Interaktion von jeder Besucherin und jedem Besucher individuell erlebt werden kann.

  • Zwischenwelten | My Site

    Zwischenwelten Vorheriges Nächstes Zwischenwelt – unsichtbare und doch spürbare Menschen - die in einem Zwischendasein fragiler Existenz ausharren; Wesen in einem Schwebezustand pendelnd zwischen Himmel und Erde und der Erwartung auf eine Neugeburt oder die Ewigkeit. Nackte Seelen - die ichlos in einem Zwischendasein ausharren.

  • Projekte | My Site

    PROJEKTE Verborgenes Portraits Scherbenspiel Black Box Tobelhocker Tuassheuen Wien Westbahnhof Bauern Zwischenwelten Gschwätz

  • Tuassheuen | My Site

    Tuassheuen Vorheriges Nächstes Tuassheuen

  • Ausgeblendet Tobelhocker | My Site

    Tobelhocker Vorheriges Nächstes Ausgeblendet Eine Annäherung an die Thematik der „Tobelhocker und Tobelflieger“ Am Dorfrand von Triesen liegt das Lawena-Tobel, ein ehemaliger Verbannungsort der Hexenverfolger. Es liefert noch bis heute den Nährboden für eine sagenumwobene Geschichte einer Randgruppe. Als „Tobelhocker“ wurden die Nachkommen von Denunzianten der letzten Hexenverfolgung in Triesen bezeichnet, die noch 12 Generationen später mit einem vermeintlichen Fluch stigmatisiert wurden. Die Volkssage erzählt »…die Brenner*, welche nicht gut genug für die Hölle, in ein finsteres Tobel, da wo man zur Alp Lawena geht gebannt sind und dort sitzen stumm und starr; denn ihr Herz war auch hart, wie Stein… « Zu dieser heiklen Thematik gibt es kaum bildnerische Überlieferungen, da offenbar die Prozesse weitgehend ausgeblendet und aus dem kollektiven Gedächtnis getilgt wurden. Die ganze Schwere dieser Tobelhocker Thematik und die bis heute anhaltende Tabuisierung unter der Bevölkerung in Triesen, (Ehrenbeleidigungsprozesse bis in die 1920 Jahre) motivierten mich, mich fotografisch tiefer mit dem Tobel und seiner Dorfgeschichte auseinander zu setzen. Es ist ein Nachspüren ohne zu verurteilen - ein rein emotionales Empfinden zu dieser Thematik - ohne Anspruch auf einen wahren Hintergrund. Die gezeigten Fotografien entstanden in einer Langzeitstudie, die in der Ausstellung auf Archivboxen präsentiert werden und das Ausblenden nochmals untermalen. Die Fotografien entstanden durch Mehrfachbelichtung teils in der Kamera und teils mit Photoshop. Daraus entwickelte sich etwas Mystisches; nicht ganz Greifbares und ein nicht ganz an die Oberfläche kommendes latentes Bild. Das kommt doch der Wahrheit der ganzen Geschichte sehr nahe.

  • Verborgenes | My Site

    Verborgenes Vorheriges Nächstes In der Natur gibt es diese magischen Momente, dass sich im Zusammenspiel von Fotografin und Schöpfung eine kraftvolle Formensprache offenbart, die eine neue verborgene Ebene erschliesst. Durch einen differenzierteren Zugang mit der Kamera lässt sich freudig entdecken, dass sich in allen Elementen - wie beispielsweise Wasser und Eis - Urformen zeigen. Die Bilder sind weder im Kopf geplant, noch mit bildnerischer Absicht fotografiert; sie spiegeln schlichtweg das Einzigartige und Verborgene.

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